Wohnungen – Welche Formen gibt es?

19 Juni 2017
 Kategorien: Immobilien, Blog


Das Wort „Wohnung" ist ein althochdeutsches Wort und bedeutet bleiben oder sein.

Also das, was wir heute unter wohnen verstehen ist in der ursprünglichen Bedeutung bereits enthalten. Als Wohnung gilt, auch im rechtlichen Sinne, ein abgeschlossener Bereich innerhalb eines Hauses und sie wird, je nach Anzahl der Zimmer und Gesamtfläche, von einer oder mehreren Personen bewohnt.

Kurz gefasst ist eine Wohnung eine zeitlich begrenzte oder dauerhafte Unterkunft für eine oder auch mehrere Personen. Um in einer Wohnung leben zu können, müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen gegeben sein - denn Wohnen bedeutet nicht nur das Recht dazu zu haben, sich in seiner eigenen Wohnung aufhalten zu dürfen.

Dazu gehört auch die Pflicht des Bewohners, den dauerhaften oder vorübergehenden Aufenthalt in einer Wohnung dem zuständigen Meldeamt der öffentlichen Gemeinde zu melden. Dies gilt auch für den Zweit- oder Drittwohnsitz in einer Gemeinde.  

Unterscheidung der verschiedenen Wohnungstypen  

Angesehen von der offensichtlichen Unterscheidung zwischen Miet- und Eigentumswohnung, gibt es auch noch einige andere Unterschiede in der Typisierung von Wohnungen und Wohnflächen. Zum einen gibt es die Maisonettewohnung. Eine Maisonettewohnung erstreckt sich meist über mehrere Etagen, die mit einer Treppe miteinander verbunden sind.

Üblicherweise handelt es sich bei den beiden Etagen um das oberste Stockwerk und den Dachstuhl, welcher direkt aus der Wohnung heraus erreicht werden kann. Im Gegensatz zu einer Maisonettewohnung ist die Souterrainwohnung sozusagen unter der Erdoberfläche und erstreckt sich über die Kellerfläche eines Hauses.

Die Souterrainwohnung befindet sich meist auf einer Ebene mit anderen Keller- oder Lagerräumen, wie Heizungskeller oder Hausmeisterräumlichkeiten. 

Ein Loft – für viele Menschen der Wohnraum schlechthin - befindet sich üblicherweise in einer Stillgelegten Industrie- oder Gewerbehalle. Die Räume sind offen und groß und erfreuen sich daher einer gewissen Beliebtheit. Bei einem Loft sollte allerdings immer darauf geachtet werden, dass Mauerwerk und Fenster gut isoliert sind, um unverhältnismäßig hohe Nebenkosten, beispielsweise bei der Heizung, zu vermeiden. Die sicherlich exklusivste Art zu Wohnen ist das Penthouse. Hierbei handelt es sich um eine Wohnung, die auf ein bereits fertiges Haus aufgesetzt wurde und sie ist meist mit einem Fahrstuhl direkt über das Haupthaus erreichbar. Ein Penthouse besitzt somit selten einen komplett eigenen Eingangsbereich.

Zu guter Letzt ist hier auch noch die Einliegerwohnung zu nennen. Sie ist im klassischen Sinne keine Wohnung, da es sich bei einer Einliegerwohnung meist um einen vom Haupthaus abgetrennten Wohnraum mit separatem Eingang handelt. Viele Einliegerwohnungen werden nachträglich mit einfachen Wänden vom Haupthaus abgetrennt, um auf diese Weise einen eigenständigen Wohnraum zu schaffen.


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